Jan 10

Wenn es um die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln durch die gesetzliche Krankenkasse, hilft der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weiter.

Der BVMed informiert auf so genannten Infokarten, auf denen die notwendigen Informationen in kompakt und verständlich zusammengefasst sind. Jede Karte enthält zu ihrem Thema alles Wissenswerte von der Definition, den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Hinweisen für die Verordnung und Erstattung.
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Dez 13

Das Bundesfamilienministerium startet zum 01.01.2011 eine Hotline, die Berufstätigen Informationen zur Familienpflegezeit bietet.

Angehörige sollen dort Tipps erhalten, wie Pflege organisiert werden kann und welche Einrichtungen und Dienste in der Nähe sind.

Hinweis: Die Hotline ist montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 01801 / 50 70 90 (3,9 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz) erreichbar.

Sep 09

Herr Bahr redet in seiner ersten Haushaltsrede über Organspende, HIV / AIDS, Innovationen im Gesundheitswesen ….
Die Pflege will er mit der anstehenden Pflegereform zukunftsfest machen. Ach so, ja, es geht auch immer wieder darum, wie toll die Koalition ist und was für eine tolle Gesundheitspolitik sie machen – Handfestes spricht er nicht, der Minister. Aber wer erwartet das denn heute auch noch?


Wenn Sie das Video direkt auf der Seite des Bundestages sehen wollen, dann klicken Sie bitte hier: Klick!

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Jun 28

Pflegende, egal ob Fach- oder Hilfskräfte oder „einfache“ Pflegepersonen, können keine erforderlichen Pflegehilfsmittel ersetzen.

Das heißt, die Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für ein Pflegehilfsmittel nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass Pflegende diese Unterstützung bereits übernehmen.

So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bei einer Klage eines Behinderten gegen die Krankenkasse.
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Jun 27

Es ist doch so, dass Sie eine Rechnung, bevor Sie sie überweisen, auch überprüfen. Gibt es Unklarheiten, fragen Sie beim Rechnungssteller nach und erhalten eine Erklärung. Diese Nachfrage bzw. Erklärung der Rechnung ist nicht kostenpflichtig. Es ist schließlich das gute Recht eines Zahlenden, zu wissen, wofür er bezahlt. – Denken Sie vielleicht. Denn bei den Prüfungen der Abrechnungen von Krankenhäusern sieht die Sache ganz anders aus.

Krankenkassen, die die Abrechnungen von Krankenhäusern prüfen und keine(n) Fehler finden, müssen das Krankenhaus mit 300 € entschädigen.
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Nov 02

Vor einiger Zeit gab es in unserer Tageszeitung einen Artikel bzgl. eines neuen Seniorenspielplatzes. Tenor war, dass dieser Spielplatz nicht genutzt wird.

Ich war erstaunt, dass wir hier ein solches Angebot, direkt in der Nähe meines Büros, haben. Bis zu diesem Klagelied hatte ich davon weder gehört noch gelesen. Also machte ich mich auf den Weg, um mir diesen nicht besuchten bzw. ungenutzten Spielplatz anzusehen.

An sich ein aufwendiger Platz, mit 15 Übungsgeräten. Meiner Ansicht nach hakt es an den folgenden Punkten:
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Aug 03

Welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis steht eigentlich wofür? Und was habe ich bzw. der Schwerbehinderte eigentlich von all diesen Merkzeichen?

Im folgenden Video erfahren Sie, wwelche Vergünstigungen Sie bei bzw. der Behinderte durch die unterschiedlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erhalten.

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Jul 09

Die Koaliton hat nun entschieden: die Beiträge für die gesetzlich Versicherten werden wieder auf 15,5 % steigen. Arbeitgeber und Versicherte teilen sich diese Beitragserhöhung zu je 50 %. Damit soll ein Teil der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gedeckt werden. Alle weiteren Kostensteigerungen werden die Versicherten allein tragen müssen.
Insbesondere mit den Zusatzbeiträgen sollen Kostensteigerungen  abgefedert werden.

Anstatt also eine echte Reform mit effektiven Sparmaßnahmen zu entwickeln, wird immer mehr Geld in ein an sich krankes System gepumpt. Weiterlesen »

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Nov 15

Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:

  • Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
  • Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
  • Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
  • Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
  • Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
  • Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
  • Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.

Beachten Sie diese 6 Tipps:

  1. Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
  2. Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
  3. Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
  4. Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
  5. Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
  6. Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
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Nov 02

Was tue ich im Büro? Nun ich telefoniere, recherchiere und schreibe Gutachten, Stellungnahmen und Fachartikel.
Was tue ich im Büro nicht? Fernsehen, Radio hören und allen anderen Arten von Freizeitbeschäftigung nachgehen.

Der GEZ ist das egal! Ich könnte – wohlgemerkt, ich tue es nicht – aber ich könnte mit meinem PC, da ein modernes Gerät, Radio hören. Dass mir dazu nicht nur die Zeit, sondern auch die Lust fehlt, spielt keine Rolle, sagt die GEZ. Denn ich KÖNNTE ja schließlich.
Wem da die Logik fehlt, dem geht es so wie mir.

Jetzt darf ich der GEZ nur noch viel Spaß beim Ausgeben meiner doppelten Gebühren (privat zahle ich ja schon seit Jahrzehnten!) wünschen.

Im Jahr 2005 nahm die GEZ übrigens 7,12 Milliarden € ein…
Davon bezahlt sie dann so tolle Sendungen wie den Musikantenstadl oder die x-te Tatort-Wiederholung. Schaue ich mir zwar nicht an, aber finanziere ich zwangsweise mit.

Nun denn, da die GEZ - laut meiner Recherche – ganz schnell mit Abmahnungen ist, wenn sie im Internet von irgendwem kritisiert wird, beschränke ich mich auf eine ganz persönliche Linksammlung, die die “Arbeitsweise” der GEZ beschreiben:

GEZ-Boykott.de

Evangelischer Pressedienst zur GEZ

Netzpolitik

IT-News für Profis

Heise online

Protestseite: “GEZ abschaffen”

Und weil man mit allem rechnen muss, hier ein kleiner juristischer Hinweis:
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