Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er entscheidet, welche ambulanten und stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Werden die Beschölüsse des GBA vom Bundesgesundheitsmerium nicht beanstandet, treten sie in Kraft.
Jetzt hat der GBA beschlossen, dass Ärzte bei Alzheimer-Patienten einen 24-wöchigen Therapieversuch mit Memantin machen dürfen. weiterlesen »

