ambulante Pflege

Dez 132011
 

Das Bundesfamilienministerium startet zum 01.01.2011 eine Hotline, die Berufstätigen Informationen zur Familienpflegezeit bietet.

Angehörige sollen dort Tipps erhalten, wie Pflege organisiert werden kann und welche Einrichtungen und Dienste in der Nähe sind.

Hinweis: Die Hotline ist montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 01801 / 50 70 90 (3,9 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz) erreichbar.

Nov 302011
 

Mit Kontraktur wird die Verkürzung oder Schrumpfung von Geweb etwa eines Muskels oder einer Sehne bezeichnet. Durch die Kontraktur kommt es zu einer Bewegungseinschränkung und Zwangsfehlstellung in den betroffenen Gelenken.

Die Kontrakturenprophylaxe dient dazu, diese Verkürzung des Gewebes und die damit einhergehenden Fehlstellungen zu verhindern.
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Nov 172011
 

Gestern stellte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Eckpunkte der Pflegereform vor. Er konnte mit seinen Informationen allerdings niemanden überraschen, schließlich erzählte er nichts Neues. Es bleibt somit beim Pflege-Reförmchen ohne Biss und ohne echte Verbesserungen für die Versicherten und ihre Angehörigen. – Zumindest lassen alle eventuell möglichen Verbesserungen, etwa für Demenzerkrankte bis zum Jahr 2013 auf sich warten.

Das Reförmchen in Kürze:

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Okt 072011
 

Dazu müssen Sie nur an einer Umfrage bei pflegenden Angehörigen von Demenzerkrankten teilnehmen!

Mit diesem Hinweis möchte ich heute eine Studentin der Sozialen Arbeit unterstützen.
Zum Abschluss ihres Studiums muss sie eine Abschluss- bzw. Bachelorarbeit schreiben. Diese soll über das Thema “Demenz und pflegende Angehörige im Handlungsfeld der sozialen Arbeit” gehen. Dazu wird sie eine Theorie aufstellen, die sie statistisch hinterlegen muss.
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Sep 282011
 

Ihr hilfebedürftiger Angehöriger ist gesetzlich krankenversichert, aber nicht pflegebedürftig (im Sinne des Gesetzes)?
Wenn das so ist, dann kann Ihr Angehöriger wenn er die Tages- oder Nachtpflege besucht, dort auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen.
Allerdings muss dafür folgende und einzige Voraussetzung erfüllt sein: die Leistung muss aus medizinisch-pflegerischen Gründen dort notwendig sein.
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Sep 092011
 

Es ist ein Trugschluss, wenn ein Vesicherter glaubt, er bekommt von seiner Kranklen- oder Pflegekasse immer das, was ihm zusteht. Es wird oft um Leistungen gestritten, vornehmlich im Rahmen des Widerspruchs, aber immer mehr Versicherte wagen auch den Weg durch die Instanzen, also die Klage.

Wenn dann alle Instanzen durch sind, fällt am Ende das Bundessozialgericht (BSG) die endgültige Entscheidung. So auch im Falle der 24-Stunden-Intensivpflege. Hier streitet die Krankankasse mit ihrem Kunden, welche Kosten übernimmt die Kranken-, welche die Pflegekasse. Nun sollte man meinen, dass es dem Versicherten egal sein soillte, wer was bezahlt – denn die Hauptsache ist, was am Ende raus kommt. Aber gerade in diesem Fall führt die Kostenverschiebung letztlich zur Leistungskürzung für den Versicherten.

Das BSG hat bereits im Juni 2010 eine Berechnungsgrundlage für diese Streitfrage geschaffen  und damit den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese zu zahlen bereit waren.

Die Praxis
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wurde von den Krankenkassen oft um den Anteil der Grundpflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege damit um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: weiterlesen »

Sep 012011
 

Diese Frage erreicht mich immer wieder per E-Mail oder als telefonische Nachfrage meiner Kunden. Dabei ist die Antwort eigentlich schnell und kurz gegeben. Sie lautet schlicht: “Nein!

Trotzdem versuchen die Krankenkassen es immer wieder, die so genannten “einfachen Behandlungspflegen”, das sind beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, subcutane Injektionen bei Diabetikern oder gar das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, auf die Angehörigen “abzuwälzen”.
Damit möchte die Kasse einfach nur die Kosten für einen Pflegedienst einsparen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Angehörigen nicht zwingen, diese Leistungen statt des Pflegedienstes zu erbringen!
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Jul 282011
 

Schon im Jahr 2008 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschieden, dass die Kassen mobile Badewannengriffe mit Vakkumsaugnäpfen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel bezahlen müssen.

Das Gericht war der Auffassung, dass diese Haltegriffe kein Gerät des täglichen Gebrauchs sind. Immer dann, wenn ein Gerät für die ganz speziellen Bedürfnisse eines kranken oder behinderten Menschen entwickelt und hergestellt worden ist, ist es kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand.

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Jul 112011
 

Wenn es darum geht, wie Sie mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen am besten umgehen, dann kann Ihnen niemand ein Patentrezept geben. Aber einige Tipps können Sie für die meisten Betroffenen nutzen:

  1. Wenn Ihr Angehöriger ungern die Hilfen bei der Körperpflege zulässt, denken Sie daran, dass die Körperpflege nicht an eine bestimmte Zeit gebunden ist. Bieten Sie ihm die Hilfe mehrfach an, bis er si zulässt. So vermeiden Sie Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten.
  2. Für Ihren Angehörigen ist es wichtig, dass er ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufnimmt. Das kann ihm Schwierigkeiten bereiten, weil ein Demenzerkrankter sein Durst- und Hungergefühl verlieren kann. Zudem kann es sein dass er besser mit vielen kleinen Mahlzeiten, Essen im Gehen und mit den Händen anstatt mit Besteck, umgehen kann. Verzichten Sie dann auf die „üblichen“ Mahlzeitenritualen, wie Sie sie kennen.
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Jul 082011
 

Wenn Ihr Angehöriger an einer dementiellen Erkrankung leidet, erleben Sie mit, wie seine geistige Leistungsfähigkeit zunehmend abbaut. Eine Demenz wird als ein „chronisch verlaufendes, erworbenes Intelligenzdefizit mit der Folge des totalen geistigen Verfalls“ definiert.

Anfangs klagen die Betroffenen über zunehmende Vergesslichkeit, depressive Verstimmung, eine allgemeine Lustlosigkeit und Schlafstörungen.

Ihnen, als Angehörigen fallen aber vielleicht schon wesentlich mehr Veränderungen auf. Das können z. B. folgende Beobachtungen sein:

  • Ihnen fallen Gedächtnisstörungen, besonders in Bezug auf das Kurzzeitgedächtnis auf.
  • Sie stellen fest, dass die geistigen Fähigkeiten und das Urteilsvermögen des Betroffenen abnimmt.
  • Ihnen fällt auf, dass sich sein Verhalten und seine Persönlichkeit verändert.
  • Sie beobachten, dass er im Umgang mit anderen Menschen ungeschickt ist und / oder seine Stimmungen nur schwer kontrollieren kann.
  • Sie bemerken, dass er unruhig ist und zunehmend verwirrt wird.
  • Sie stellen fest, dass er in der Körperhygiene nachlässt oder bereits an einer Urin- und / oder Stuhlinkontinenz leidet.

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