Oft übernimmt bei mehreren Geschwistern nur ein Sohn oder eine Tochter allein die Pflege der pflegebedürftigen Eltern. Spätestens bei der Erbschaft kann es dann zu Konflikten kommen.
Inzwischen besteht für pflegende Angehörige ein spezieller Erbanspruch. Doch wie ist die Leistung eines pflegenden Angehörigen finanziell zu bewerten?
Ich erstelle Bewertungsgutachten zur geleisteten Pflege. Diese Gutachten ermöglichen es dem Erblasser oder den Erben bereits im Vorfeld eine feste Vergütung der Pflege notariell zu vereinbaren. So können unangenehme Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermieden werden.





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