Der Präsident des Landessozialgerichts NW und der Präsident des Landgerichts Aachen haben mich nach bestandener Sachkundeprüfung gemäß § 1 Rechtsberatungsgesetz (RberG) als “Rentenberaterin im Fachgebiet gesetzliche Pflegeversicherung ” zugelassen.
Durch diese Zulassung ist es mir erlaubt, Sie im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung in Widerspruchsverfahren , z. B. gegen eine festgestellte Pflegestufe per Vollmacht zu vertreten.
Darüber hinaus darf ich Sie im Bereich der Pflegeversicherung auch umfassend rechtlich beraten.
Dienstleistungen konkret:
Ich berate
Sie in allen Rechtsfragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ich vertrete
Sie per Vollmacht gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Ich überprüfe
Ihre Pflegeversicherungsbescheide, Pflegeversicherungsauskünfte und die Informationen Ihrer Pflegeversicherung.
Da, wo das Rechtsdienstleistungsgesetz es mir verbietet, Rechtsberatung durchzuführen, kooperiere ich mit der
Rechtsanwaltskanzlei
Karin Stein
Fachanwältin für Familienrecht
Augustastraße 43
52070 Aachen





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