Jan 24

Eigentlich gibt es nicht viel Neues zur Pflegereform 2011, außer dass sie frühestens 2012 ein wichtiger Teil wahrscheinlich 2013 stattfinden wird.
Noch in 2011, nämlich im November, wurde das Eckpunktepapier zur Pflegereform beschlossen – ein nicht gerade überwältigendes Ergebnis.

Wenn es Sie interessiert, können Sie die verabschiedeten Eckpunkte der Pflegereform kostenlos beim Bundesgesundheitsministerium herunterladen. Nutzen Sie einfach den folgenden Link: Hier geht’s zu den Eckpunkten der Pflegereform

10 Kommentare zu “Absichtserklärungen: Eckpunkte der Pflegereform”

  1. Roland Brußmann sagt:

    Warum sollte man nicht seinen Angehörigen pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim möchte? Dazu bedarf es aber einiger kompletter Einsichten der Politiker.
    Pflegende Angehörige sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die finanziellen Entlastungen für die Pflegekassen sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen sehr stark eingrenzt. Eine entsprechende Anerkennung durch die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistung und Durchsetzung aller Rechte für pflegende Angehörige ist schnellstens geboten.
    »Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz ( Stufe III ) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier die Hälfte«. Damit käme man aus der “Hartz-IV – Armuts – Falle” heraus und so ließen sich »Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich mit einem Streich lösen«.
    Kein Pflegender Angehöriger verdient es in Hartz IV zu sein!
    Ein Pflegentgeld in Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden, ermöglicht ein humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet das Pflegekräftemangelproblem bedeutend. Im Ausland macht man es uns schon vor. ( Bsp.: Österreich )
    Jeder kann die Einsparungsrechnung mit einem normalen Mathematischen “Drei – Satz“ nachvollziehen.
    Für eine Person (Stufe III) im Heim : = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
    Für eine Person (Stufe III) zu Haus: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige ( …mit allen sozialen Abgaben inbegriffen), statt 440€ Pflegegeld allein.
    Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
    Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der pflegenden Angehörigen, welche bislang noch mit Hartz-IV und Weniger leben müssen

    • Heike Bohnes sagt:

      Hallo Roland,
      danke für den ausführlichen Kommentar.
      Wie meinen Sie das das mit den Sozialabgaben (Kranken- und Rentenbeiträge sowie Unfallversicherung)? Müssen die dann von den 1.500 € vom pflegenden Angehörigen bezahlt werden?
      Viele Grüße
      Heike

      • Roland Brußmann sagt:

        Ja, denn es würde endlich wie eine richtige Arbeit, die es ja auch ist, behandelt werden. Pflegende Angehörige sind “Der größte Pflegedienst der Nation” und noch dazu der “Unmenschlich Billigste”. Das muß endlich in richtige “Menschliche Bahnen” gelenkt werden.
        Schauen Sie doch einmal auf : http://www.pflegeinitiative.org/
        Bei Petition wird alles gesagt….
        Bei Unterstützen erfahren Sie alles Aktuelle….

  2. KathaF sagt:

    Also ich persönlich finde die Eckpunkte der neuen Pflegereform sehr vorteilhaft. So finde ich es sehr gut, dass eine Pflegeauszeit für arbeitende, pflegende Angehörige angeboten wird. Nun wird endlich eine 24 Std Betreuung [Link / unerlaubte Werbung entfernt] von Angehörigen höher anerkannt und besser behandelt!

  3. Roland Brußmann sagt:

    …wenn denn! Wenn denn der Arbeitgeber mitmacht. Meist wird es so sein, dass er seine qualifizierte Arbeitskraft zu 100% braucht. Einen Rechtsanspruch gibt es leider nicht
    auf diese Familienpflegezeit. Da müsste eine Nachbesserung von Seiten der Politik her. Aber….. ???
    Desweiteren wird man von seinem Arbeitgeber 4 Jahre in die “Pflicht genommen”. Da bleibt für freie Entscheidungen………

    • Heike Bohnes sagt:

      Hallo Roland,
      der Beitrag von KathaF wurde hier offensichtlich nur platziert, um einen Werbelink unterzubringen. – Den Link habe ich aber gelöscht.
      :wink:

      Ich denke auch, dass die “Pflegeauszeit” eine (freche) Farce des Gesetzgebers ist.

  4. Roland Brußmann sagt:

    Eine “Kleine Große Wahrheit” über das “Pflegereförmchen 2011″
    findet man unter diesem Link:

    http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/audio76020-popup.html

    In einem “Adventskalender” gefunden. Sagt in kurzen Worten alles.

  5. Eigentlich könnte man mit etwas Fantasie, eine viel größere Entlastung für pflegende Angehörige schaffen. Man bräuchte nur die Anregungen von Roland Brußmann nehmen, mal über die Grenzen in die Schweiz, Österreich, Frankreich und Skandinavien werfen und schon hätte man eine Fülle von Instrumenten und Maßnahmen, die sofort Erleichterung schaffen könnten.
    Das fängt bei der Umkehrung von Sachkosten und Pflegekosten an (zugunsten des nach Herrn Brußmann “größten Pflegedienstes der Nation” – das gefällt mir, weil richtig!) bis hin zu Steuererleichterungen, gesetzliche Verankerung von Familienpflegezeit (analog der Erziehungszeit), Mehrwehrsteuererlass für haushaltsnahe Dienstleistungen für Personen ab 60 und, und, und…
    Ich bohre seit langem viele dünne und dicke Bretter und habe mittlerweile den Eindruck, dass nicht nur die Fantasie, sonder auch der gute Wille der Politik flöten geht – trotz allerseits gegenteiliger Beteuerung.
    Dabei liegt mir die häusliche Betreuung mit allen Facetten (auch die 24-Stunden-Betreuung) sehr am Herzen.
    Dazu habe ich ein Manifest verfasst, dass gerne unterzeichnet werden darf (http://www.weti.de/manifest-unterstuetzen.html) oder gerne auch Unterstützung im als Fördermitglied im Bundesverband (www.bhsb.de).
    Ich hoffe, dass die Diskussionen helfen!
    Viele Grüße
    Werner Tigges

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