Jul 30

Sie können Ihre Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wenn mindestens Pflegestufe 1 besteht, bis zu einem Betrag von 31 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet bekommen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Für Sie besonders interessant ist sicher folgende Info: bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) schon bei seiner Begutachtung, dass Sie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigen, können Sie auch eine Überweisung der 31 € zum Monatsanfang bei der Pflegekasse beantragen.

Dann erhalten Sie die 31 € ohne Einzelnachweis.

Ihr Vorteil: die 31 € werden dann auch bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu 4 Wochen weiter gezahlt.

Wenn der MDK die Notwendigkeit nicht in seinem Gutachten vermerkt hat, können Sie bei Ihrer Pflegekasse trotzdem einen Antrag auf Erstattung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stellen. Allerdings erhalten Sie die 31 € dann nicht einfach so. Sie müssen dann die von Ihnen verauslagten Beträge anhand von Quittungen nachweisen und erhalten diese von der Kasse rückwirkend erstattet.

2 Kommentare zu “Ab Pflegestufe 1: Anspruch auf 31 € monatlich”

  1. D. Saster sagt:

    Theoretisch. Praktisch sieht es beispielsweise bei meiner Lieblingskasse BARMER so aus, dass man verpflichtet ist, die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel von einem Vertragspartner zu beziehen. Das kann der Ramschdiscounter M***** [Edit...] sein oder eine Apotheke des Vertrauens der BARMER. Das procedere soll sowohl den Versicherten als auch den Apotheken die Lust nehmen, das durchzuziehen:
    1. Man muß den Artikel bei der BARmer beantragen
    2. Man bekommt ein Genehmigungsschreiben (oder auch nicht)
    3. Man darf es im positiven Falle unterschreiben und wieder zurückschicken
    4. Man bekommt es bestätigt zurück
    5. Man geht damit zur Apotheke, kauft ein
    6. Man quittiert der Apotheke den Erhalt
    7. Die Apotheke sendet die Abrechnung an eine eigene Abrechnungsstelle
    8. Die Apotheke erhält ihr Geld (sofern keine Quittung vergessen wurde)

    Auch mit Fax geht es kaum schneller. Allerdings kann man, nachdem man die 31€ erreicht hat, das Ganze auf Antrag in ein persönliches Budget umwandeln (wenn der SB gerade Lust hat). Dann gibt´s die 31 € zusammen mit dem Pflegegeld.
    Es reicht aber nicht, einfach zu schreiben, man beantrage das Budget. Dann kommt ein Schreiben zurück: Sie möchten ein Persönliches Budget beantragen? Und natürlich der Verweis auf das beigefügte Antragsformular. :silly:

    • Heike Bohnes sagt:

      Hallo D.,
      mag sein, dass die BEK so vorgeht. So ist es vom Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (also Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel usw.) kann man auch bei den Drogeriemärkten kaufen und die Quittungen einreichen.
      Was natürlich Mist ist: Es gibt Kassen – s. o. – die machen es ihren Versicherten besonders schwer. Warum, bleibt Spekulation. :whistle:
      LG

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