Jan 19

Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Kassel ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt und damit die Praxis der niedrigen Festbeträge für digitale Hörgeräte beendet.

Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3000 Euro zahlen.

Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität:
“Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (…). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden”, teilte das BSG in der Urteilsbegründung mit. (Az: B 3 KR 20/08 R)

Nun können fast gehörlose Schwerhörige, die auf modernste Hörgeräte angewiesen sind, auf volle Kostenübernahme hoffen.

Quelle: KVNO-Ticker 01 / 2010 – Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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