Aug 18

Obwohl Behinderte schon seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget haben (s. hier), nutzen Sie es kaum.
Inhalt des persönlichen Budgets ist, dass die Behinderten statt von den Leistungsträgern vermittelte bzw. genehmigte Sachleistungen zu erhalten, das notwendige Geld als Budget ausgezahlt bekommen können. Damit können sie dann ihre Pflege und weitere Hilfeleistungen selbst einkaufen und organisieren, z. B. auch als Arbeitgeber.

Nach Angaben der Bundesregierung machen aber derzeit nur ca. 10.000 Behinderte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Davon stammt ein großer Teil noch aus dem Modellprojekt. Dies, obwohl sich in der Modellphase gezeigt hatte, dass sich die Lebensumstände der Nutzer durch das persönliche Budget erheblich verbessert hatten.

Experten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sagen nun, dass dies gar nicht an den Behinderten selbst liege. Vielmehr würde Antragsteller keine ausreichende Unetrstützung von den Kostenträgern erhalten. Viele Kostenträger seien von den neuen Finanzierungsmöglichkeiten wenig begeistert. Sie müssten sich mit jedem einzelnen Behinderten auseinandersetzen, um dessen Bedarf zu ermitteln. Zudem müsste der Kostenträger, bei dem der Antrag gestellt würde, die unterschiedlichen Kostenträger des individuellen Budgets koordinieren.

Kommentar: Zu der Mehrarbeit, die das persönliche Budget zuerst einmal für die Sachbearbeiter mitbringt, scheinen diese wohl keine Lust zu haben. Auch aus Sicht des rheinlandpfälzischen Sozialministeriums und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Integrationsfirmen wird es den Antragstellern schwer gemacht, ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit der Behinderten würde durch restriktive Anforderungen der Kostenträger eingeschränkt. Damit werden bewusst Rechtsansprüche behinderter Menschen verkürzt. Das von Institutionen, die der Gesellschaft und damit auch den behinderten verpflichtet sind.

Hinweis: Weitere Beiträge zum Persönlichen Budget auf careDirekt finden Sie HIER.

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