Aug 11

Einige gesetzliche Regelungen sind mal wieder erneuert worden. Ich möchte Ihnen hier die 4 vorstellen, die im Bereich Pflege- und Gesundheitswesen Relevanz haben:

  • Patientenverfügung
  • Ab dem 1. September 2009 muss ein Arzt und gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter eine schriftliche Patientenverfügung als verbindlichen Willen des Verfügenden akzeptieren. Die Patientenverfügung kann vom Ersteller jederzeit formlos widerrufen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten, muss bei folgenschweren Entscheidungen das Vormundschaftsgericht entscheiden.
  • Assistenzpflegekräfte dürfen mit ins Krankenhaus
    Assistenzpflegekräfte, die im Rahmen des persönlichen Budgets vom Behinderten beschäftigt werden, dürfen vom Behinderten mit besonderem Pflegebedarf als eigene Assistenzkraft mit ins Krankenhaus genommen werden. In diesen Fällen wird das Pflegegeld während des Krankenhausaufenthaltes weiter gezahlt.
  • Palliativmedizin ist Pflicht- und Prüfungsfach für Ärzte
    Medizinstudenten konnten bisher das Fach Palliativmedizin freiwillig wählen. Es war für die ärztliche Ausbildung aber nicht relevant. Jetzt müssen Medizinstudenten im Rahmen ihres Studiums das Fach Palliativmedizin belegen und darin auch eine Prüfung ablegen.
  • Kranken- und Pflegekassenbeiträge vollständig steuerlich absetzbar
    Die Krankenkassenbeiträge können ab 01.01.2010 im Rahmen der gesetzlichen Grundversicherung (also keine Extras) vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

2 Kommentare zu “Diese Gesetzesänderungen sind aktuell durch den Bundesrat gekommen”

  1. Vielen Dank, liebe Heike.
    Wieder einmal hast du mich mit wichtigen Neuigkeiten versorgt.
    Falls ein Interesse besteht, könntest du meine Vortragsreihe:”Menschen mit Demenz verstehen”, bei dir mit aufnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und für jeden offen. Allerdings bin ich damit nur in Hessen unterwegs (zwischen Fulda und Kassel). Am Montagabend bin ich gestartet und überrascht über das rege Interesse in der Öffentlichkeit.
    Ich wünsche dir kreatives Schaffen.
    Barbara

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