Immer wieder begenet sie mir: die Angst, bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung durch den MDK “etwas falsch” zu machen. Dabei können weder der Pflegebedürftige, noch die Pflegeperson / der Angehörige wirklich dramatische Fehler machen. Denn es besteht immer die Möglichkeit des Widerspruchs.
Das Allerwichtigste bei einer Begutachtung ist, dass Sie den Schwerpunkt der Hilfeleistungen nicht auf den hauswirtschaftlichen Bereich legen. Das ist z. B.:
- Kochen
- Putzen
- Wäsche waschen
- Betten machen bei nicht bettlägerigen Pflegebedürftigen
- Einkaufen.
Was den notwendigen Hilfebedarf bei der Pflege angeht, gilt der Grundsatz, dass dieser vom Gutachter zu ermitteln ist. Es ist also erst einmal nicht die Pflicht des Hilfebedürftigen oder seiner Pflegeperson, alle Hilfen vollständig aufzählen zu können. Auch wenn kleinere Hilfen, z. B. das regelmäßige Einschenken von Getränken oder das Anreichen von kleinen Zwischenmahlzeiten, vergessen werden, ist das noch kein Beinbruch.
Sie haben innerhalb 1 Monats die Möglichkeit, gegen den Einstufungsbescheid bei Ihrer Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Wenn Sie das tun, dann fordern Sie gleichzeitig das MDK-Gutachten an. Anhand des MDK-Gutachtens können Sie sehen, welche Hilfen der Gutachter wie berücksichtigt hat.
Das gibt Ihnen die Möglichkeit, zu argumentieren, warum etwas anders ist, als es der Gutachter eingeschätzt hat. Ihre Begründung zum Widerspruch muss vom Gutachter gelesen werden. Und er muss dazu Stellung nehmen. Bleibt er bei seiner Einschätzung erfolgt in der Regel eine erneute Begutachtung.
Warum Sie sich trotzdem vorbereiten sollten
Natürlich ist es gut, wenn Sie vorbereitet in die Begutachtung gehen. Ganz besonders für “Grenzfälle”, also Menschen, die aufgrund ihres Hilfebedarfs nur knapp die erste oder nächste Pflegestufe erreichen könnten. Zur Vorbereitung eignen sich folgende Maßnahmen:
- Informieren Sie sich anhand der Richtlinien, die bundesweit für den MDK und die Begutachtung gelten. Sie können die verschiedenen Dokumente HIER herunterladen.
- Legen Sie den Schwerpunkt Ihrer Argumente gegenüber dem Gutachter auf die Bereiche Grundpflege, Mobilität und Ernährung.
- Verschwenden Sie keine Energie auf Ihre hauswirtschaftlichen Hilfestellungen.
- Beschreiben Sie Ihre Hilfen so ausführlich wie möglich.
- Machen Sie sich vor der Begutachtung klar, welche Hilfen Sie tatsächlich leisten. Dazu können Sie z. B. ein Pflegetagebuch führen.
Hinweis: Sie müssen nicht grundsätzlich von sich aus ein Pflegetagebuch führen. Fordert die Pflegekasse Sie allerdings dazu auf, sind Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet. - Wenn allein der Gutachter Sie auffordert, Ihre Hilfeleistungen während der Begutachtung aufzuschreiben, bitten Sie ihn, den Hilfebedarf – wie vorgesehen – selbst zu ermitteln. Unterschreiben Sie nichts während oder nach der Begutachtung, was mit den Hilfeleistungen zu tun hat.




