Teure Medikamente demnächst nur noch mit 2. ärztlicher Meinung?
Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform sorgt ein neuer Paragraph, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in eine Richtlinie umgesetzt werden soll, für große Verunsicherung.
Es handelt sich um eine Zweitmeinungsregelung nach § 73 d Sozialgesetzbuchs V. Dieser Paragraf soll sicherstellen, dass hochpreisige Arzneimittel oder solche mit hohem Risikopotenzial nicht ohne Rückmeldung von einem weiteren Arzt verordnet werden dürfen.
Für Lungenhochdruckpatienten (PAH, arterieller Lungenhochdruck) sieht das Verfahren derzeit vor, dass noch vor der Erst- sowie auch bei einer Wiederholungsverordnung von spezifischen PAH-Medikamenten eine Zweitmeinung eingeholt werden muss.
Die Zweitmeinung soll nach dem Entwurf von einem Facharzt für Herz- oder Lungenerkrankungen mit Zusatzqualifikation – allerdings nicht zwingend von einem PH-Experten – nach Aktenlage erstellt werden. Dazu braucht er den Patient überhaupt zu sehen. Verweigert der Zweitarzt die Therapie, werden die Kassen die Therapiekosten nicht übernehmen.
Für die Selbsthilfegruppe der Lungenhochdruckpatienten, dem pulmonalen hypertonie e.v. (ph e.v.), hat Bruno Kopp, der erste Vorsitzende, an den Beratungen teilgenommen und seine Bedenken und Anregungen vorgebracht: „Die Auswirkungen durch die Richtlinie sind nicht kalkulierbar. Vertragsärzte können nicht flächendeckend auf dem Stand der aktuellen Wissenschaft und damit auch PH-Experten sein.”
Nach Einschätzung von Professor Dr. Ekkehard Grünig, Thoraxklinik Heidelberg, stellt die Vorschrift für die PAH-Patienten in der jetzigen Form eine Katastrophe dar: „Dies bedeutet einen massiven Eingriff in die Arzt-Patientenbeziehung: Ein Zweitmeinungsarzt, der den Patienten nie gesehen hat, und möglicherweise weit weniger qualifiziert ist als der PH-Experte, soll die Therapie begutachten. Zudem kann es zu einer lebensgefährlichen Zeitverzögerung kommen, bis das Medikament zur Verfügung steht.”
Professor Dr. Werner Seeger, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, wirft dem G-BA vor, bei seiner Erarbeitung der Richtlinien die Experten vollkommen außen vor gelassen zu haben. Dadurch seien grundlegende Informationen über den Versorgungsstand der Patienten und die Behandlungsrealität nicht berücksichtigt worden. Zudem sei völlig unklar, wer die Verantwortung für nachteilige – auch tödliche – Folgen für die Patienten bei einer Behandlungs- oder Weiterbehandlungsverweigerung trägt.
Kommentar: Es ist wohl nicht von der Hand zu weisen, dass ein toter Versicherter / Patient bei weitem billiger ist, als ein lebender. Und irgendwo muss man mit dem Sparen ja mal anfangen.
Und sicher denkt niemand, dass unsere Politiker mit ihren Einsparbestrebungen (auch wegen des Gesundheitsfonds?) einfach nur den Umweg über den Patienten / Versicherten wählen. Das ist ja auch gar nicht leichter, als sich mit der Pharmaindustrie und deren Preisgestaltung auseinanderzusetzen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Lungenhochdruck erhalten Sie vom Selbsthilfeverein pulmonale hypertonie e.V. .




Auf der Seite zweitmeinung-pah.de wurden aktuellen Informationen zum Zweitmeinungsverfahren bei PAH zusammengefasst inkl. aller notwendigen Dokumente und Anschriften.
Danke für den Link, sicher hilft er einigen Menschen weiter.