Wenn Ihr Angehöriger aufgrund einer Demenz eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat, hat er ab dem 01.07.08 – unabhängig von der Anerkennung einer Pflegestufe – Anspruch auf Betreuungsgeld von der Pflegekasse.
Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 1200 bzw. 2400 € im Jahr.
Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet dann zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) über den Antrag.
Wenn es schon ein Gutachten des MDK gibt, kann dies ausreichen. Ist das nicht der Fall, kommt ein Gutachter des MDK zum Betroffenen nach Hause, um festzustellen, wie groß der Betreuungsbedarf ist.
Ob ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt, wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt. Darin sind 13 Einzelaspekte wie z. B.
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs,
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen oder
- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
in 2 Bereiche zusammengefasst.
Es müssen 2 Aspekte aus den unterschiedlichen Bereichen erfüllt sein, um Anspruch auf monatlich 100 € zu haben. Sind es 3 Aspekte – allerdings nur bestimmte – vorhanden, liegt ein „erhöhter Betreuungsbedarf“ vor und es gibt 200 € im Monat.
Bei der Begutachtung sollten die Angehörigen anwesend sein, denn ihre Aussagen spielen eine wichtige Rolle. Damit Sie möglichst konkret sagen können, wie der Alltag tatsächlich aussieht, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen.
Bei Menschen mit einer diagnostizierten Demenz sei die Chance sehr groß, dass sie monatlich mindestens 100 € bekommen.
Alle, die bereits die 460 € im Jahr erhalten, bekommen die 100 € automatisch. Für den erhöhten Betrag müssen aber auch diese Pflegebedürftigen einen Antrag stellen.
Bei einer Anerkennung wird das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung an gewährt. Der Betrag wird den Demenzkranken aber nicht ausgezahlt.
Damit sollen Entlastungs- und Betreuungsleistungen finanziert werden, also folgende Angebote:
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Betreuungsgruppen
- Besuchsdienste, Helferinnenkreise.
Entweder rechnen die Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder sie stellen eine Rechnung aus, die die Angehörigen dann bei der Pflegeversicherung einreichen können.
Tipp: Benötigen Sie in einem Monat keine Hilfe, können Sie das Geld ansammeln – um z. B. in Urlaub zu fahren und Ihren Angehörigen gut betreut zu wissen.
Aktuelle Informationen zu Ihren neuen Rechten als Pflegender, wenn Sie Arbeitnehmer / Angestellter sind, erhalten Sie HIER.





Der Artikel ist sehr informativ. Meine Schwester ist demenzkrank, und es ist nicht so leicht,
Geld von der Pflegeversicherung zu bekommen.
Aufgrund Ihres Artikels wird nun eine erneuter Versuch gestartet!
Mit freundlichem Gruß
K. W. Fischer
Hallo Herr Fischer,
ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Grüße Heike Bohnes
Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, dass Sie ein wenig Licht in die ganzen bürokratischen Angelegenheiten bringen.
Meine Großmutter ist demenzkrank, lehnt jedoch die Hilfe von fremden Personen energisch ab. Daher ist meine Mutter einer großen Belastung ausgesetzt. Nun ist meine Frage, ob das Betreuungsgeld in jedem Fall an die Beauftragung eines Pflegedienstes gebunden ist, was für uns einfach nicht möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Ines
Hallo Ines,
soweit ich weiß, gibt es das Betreuungsgeld nur für so genannte qualitätsgesicherte Angebote. Näheres dazu habe ich schon hier beschrieben: http://kuerzer.de/rSpKkGNaJ
Versuchen Sie es doch einmal über einen niederschwelligen Betreuungsdienst in Ihrer Region. Darauf reagieren Demente oft anders, als auf einen Pflegedienst.
Die Mitarbeiter dieser Dienste sind speziell geschult. Sie verlieren durch den Versuch ja nichts, da die Kasse Ihnen die Kosten erstatten wird.
Welche Anbieter es in Ihrer Region gibt, erfahren Sie von der Pflegekasse oder Ihrer regionalen Pflegeberatungsstelle.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,
Heike Bohnes
Ich habe einen behinderten Pflegesohn für den ich Betreuungsgeld bekommen kann.
Kann ich als Altentherapeut und Soziakpädagoge (ich bin mit dem zu Pflegenden ja nicht verwandt als Pflegevater) auch als Betreuer tätig werden und für Betreuungsstunden eine Rechnung schreiben oder mich als Betreuungsdienst auch für andere anerkennen lassen. Wenn ja wie geht das?
Hallo Herr Fikuart,
da das Betreuungsgeld ja den Zweck hat, die Pflegeperson(en) zu entlasten, kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie als Pflegevater, der mit dem Pflegebedürftigen ja in der Häuslichkeit zusammen lebt, abrechnen können.
Bezüglich der Anerkennung als niederschwelliges Betreuungsangebot, gilt hier m. E. § 45 c. In Absatz 3 steht: “Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.”
Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, dass Sie sich mit der Pflegekasse einfach mal in Verbindung setzen und nach Ihren Möglichkeiten einer Anerkennung fragen.
Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz ist es nach § 77 SGB XI auch möglich, als einzelne Pflegekraft einen Vertrag mit den Kassen zu schließen.
Ich hoffe, meine Erläuterungen helfen Ihnen weiter.
Freundliche Grüße
Heike
Ich habe gelesen, dass das Betreuungsgeld auch bei der Betreuung geistig behinderter Kinder gewährt wird. Ein Hinweis hierzu wäre nicht schlecht.
Hallo Kurt,
diese Möglichkeit ist ja jetzt in den Kommentaren mehrfach benannt. Und natürlich ist das eine wichtige Information, dass das Betreuungsgeld, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch behinderten Kindern zusteht. In diesem Blog beschäftige ich mich jedoch vornehmlich mit der Altenpflege. Deshalb kommen die behinderten Kinder hier auch etwas kurz.
Grüße Heike
Meine Mutter befindet sich in einem Seniorenheim auf einer ge-
schlossenen Demenzstation.
das Haus verfügt zwar über eine Beschäftigungstherapeutin,
jedoch hätte ich gerne, dass zustzlich jemand kommt, um z.b.
um mit meiner Mutter spazierenzugehen.
Kann ich das Betreuungsgeld auch für solche Extras ausgeben und
z.b. einen Pflegedienst beauftragen, der stundenweise jemanden
zu meiner Mutter schickt.(für die 100 euro im Monat)
Bisher konnte mir niemand eine klare Antwort geben
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus
Hallo Elke,
im Heim ist es so, dass die Einrichtung mit der Kasse einen zusätzlichen Pflegesatz für die Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf vereinbaren muss. Für dieses Geld sollen sie dann zusätzliche Betreuungskräfte einstellen (Personalschlüssel: 1 zusätzliche Betreuungskraft auf 25 betroffene Bewohner).
Diese Betreuungskräfte sollen vornehmlich in Gruppen mit den Bewohnern “arbeiten”.
Eine Auszahlung des zusätzlichen Betreuungsgeldes an die Heimbewohner, damit die sich die Betreuung selbst organisieren können, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Schau dazu auch mal diese beiden Beiträge hier im Blog:
http://caredirekt.wordpress.com/2008/10/01/zusatzliche-betreuung-im-heim/
http://caredirekt.wordpress.com/2008/08/29/die-richtlinie-uber-zusatzliche-betreuungskrafte-ist-in-kraft/
Gruß Heike
Hallo,ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich einen Sohn der geistig Behindert ist und ich habe die komplette Betreuung übernommen, nun meine Frage:Kann ich auch irgendetwas beantragen um
eine Bezahlung als Betreuerin zu erhalten??
Vielen Dank schon einmal im Vorraus für Ihre Antwort!!
MFG Patricia
Hallo Patricia,
ein ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer bei Volljährigen hat derzeit Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung von 312,00 € im Jahr.
Diese wird entweder aus dem Vermögen des Betreuten oder, falls kein Vermögen vorhanden ist, aus der Staatskasse gezahlt. Eine höhere Entschädigung ist durch Einzelnachweise möglich. Die Aufwandsentschädigung müssen Sie beim Vormundschaftsgericht beantragen. Sie erhalten Sie erstmals nach den ersten 12 Monaten der Betreuung, dann auf Antrag jährlich. Die Verjährungsfrist beträgt 15 Monate.
Wenn es um die pflegerische Betreuung geht, dann gibt es das Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe festgestellt wurde.
Freundliche Grüße
Heike
Hallo Heike,
meine Mutter hat die 1.2oo € Betreuungsgeld aufgrund ihrer Demenz (keine Pflegestufe) bewilligt bekommen. Ich möchte für 2 Wochen in den Urlaub fahren. Füe welche Leistungen kann das Betreuungsgeld verwendet werden? Übernimmt die Plegekasse für diese Zeit in dem Rahmen die Kosten für eine Heimunterbringung? Welche Kosten müssen selbst getragen werden?
Dnke für eine Antwort
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
wenn keine Pflegestufe besteht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Kurzzeitpflege nicht. Du kannst aber das Betreuungsgeld übers Jahr ansparen und für eine Kurzzeitpflege nutzen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen in der Regel selbst getragen werden (außer wenn Du das Betreuungsgeld nutzt. Das darf in der Kurzzeitpflege auch dafür verwendet werden.).
Wenn das Einkommen gering ist, kann ein Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) bestehen. Das könntest Du mal mit Eurem Sozialamt klären. Die sparen ja schließlich jede Menge Geld, weil Du Deine Mutter selbst versorgst.
Viele Grüße
Heike
Hallo und guten Tag,
ich habe den Beitrag aufmerksam gelesen und da ich mich nicht direkt angesprochen fühle, möchte ich an dieser Stelle nicht irgendeinen Blödsinn verfassen!
Es ist schön zu lesen, dass es viele Menschen gibt, die sich bereit erklären, um Nahestehenden zu helfen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Meiner Meinung nach sollten Leute wie im Falle “Susanne” oder “Patricia”( sie stehen stellvertretend für alle Betroffenen da) noch viel stärker unterstützt werden. Es ist eine außerordentliche Arbeit, die Sie leisten und dies sollte dementsprechend “belohnt” werden!
Ich hoffe, dass Sie meine Meinung teilen!
Danke
Ich bin Betreuerin meines Vaters der an Demenz erkrankt ist und in einem Pflegeheim lebt. Und es ist nicht so leicht das Demenzgeld zubeantragen wie allgemein angenommen wird! auch mein Vater hat keine Pflegestufe doch jetzt habe ich einen Anwalt eingeschaltet,denn dem APH ist es doch voll kommen Sch…egal was mit den Demenzkranken passiert, mein Vater sitzt den ganzen Tag im Zimmer und schaut fern!Die Pflegekräfte sind zum Teil überfordert und unterbezahlt! Billigflüge es ist schön das mal jemannd die Arbeit der Pflegenden zu schätzen weis! Danke für die netten Worten
Gruß Heike Witt
Hallo Frau witt,
im Pflegeheim wird das zusätzliche Betreuungsgeld nicht an den Versicherten ausgezahlt. Es ist eigentlich Sache des Heimes, hier einen Zuschlag mit der Pflegekasse zu vereinbaren, um dann entsprechende Betreuungskräfte einzustellen.
Im Heim wird pro 25 Bewohner mit erhöhtem Betereuungsbedarf eine Vollzeitkraft für zusätzliche Betreuung gewährt.
Viele Grüße!
Ich habe erst leider heute Ihre Nachricht gelesen und ich muß ganz ehrlich sagen ich habe schon einiges in meinem Leben gelesen , aber mit Ihrer Aussage ,betrifft Betreuungsgeld für meinen Demenzkranken Vater der in einem APH untergebracht ist,ist ja wohl ein Witz, Liebe Frau Bohnes! was glauben Sie wohl was dem APH das interessiert was vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und was nicht! Wenn die sich hinstellen und sagen wir haben zuwenig Betroffene wie soll ich das prüfen können da mir schon die Einsicht in die Pflegedoku ,wozu ich als Betreuerin berechtigt bin, verweigert wird. Mein Vater ist in einmem APH der Diakonie untergebracht und die PDl und der sogenannte Heimleiter haben allen Anschein nach nur daran Interesse das ihr Gehalt pünktlich auf dem Konto ist , ansonsten müßen die Pfleger/innen und die “Hilfskräfte” sehen wie sie die Senioren versorgen.
Hallo Frau Witt,
ich kann Ihren Ärger bei dem, was Sie von dem Heim beschreiben, verstehen. Aber ich kann Ihnen leider keine anderslautende Antwort geben, denn der Gesetzgeber hat das so, wie von mir beschrieben bestimmt.
Diese Regelung ist also nicht von mir (wenn ich Gesetze verabschieden könnte, sähe manches anders aus). Ich bin nur die Botin.
Wie groß ist denn die Einrichtung, wenn dort gesagt wird, dass sie zu wenig Betroffene hätten? Ich finde das eher unwahrscheinlich. Zumal der Gesetzgeber keine Mindestanzahl von Betroffenen nennt, sondern lediglich der Personalschlüssel ist mit den 25 Bewohnern festgeschrieben. Das heißt, bei z. B. 13 Betroffenen wird eben nur eine halbe Stelle finanziert.
Sie können sich über die Einrichtung bei der Pflegekasse beschweren, wenn die Pflege (und dazu gehört auch die Betreuung) mangelhaft ist. Auch die zuständige Heimaufsicht kann in solchen Fällen Ansprechpartner für Sie sein (wenn z. B. der Personalschlüssel zu gering ist.)
Bezüglich der Einsichtnahme in die Pflegedoku haben Sie als gesetzliche Betreuerin oder Bevollmächtigte tatsächlich Anspruch auf Einsichtnahme in die allgemeine Dokumentation (nicht in die sogenannten persönlichen Notizen). Wenn Ihre Mutter sich keinen Anwalt leisten kann, würde ich es über die Heimaufsicht versuchen, Einsicht zu erhalten.
Viele Grüße
PS.: Haben Sie schon einmal über einen Heimwechsel nachgedacht? Auch das geht grundsätzlich.
Hallo Frau Witt,
ich kann Ihren Ärger verstehen und habe Ihren Kommentar auch nicht zu persönlich genommen. Jetzt musste ich in Ihrem Posting auch noch den Namen des Pflegheheimes Xen… Das hat den Grund, dass ich hier im Blog bereits eine recht teure Abmahnung erhalten habe und der abmahnende Anwalt im Vergleich unterlegen war. Seither hat er diesen Blog im Visier und ich muss vorsichtig sein, damit er mich nicht erneut abmahnt. Was geschehen war, können Sie HIER nachlesen.
Nichts desto trotz kann ich Ihren Ärger und Ihre Verzweiflung über die Situation verstehen. Auch, dass Sie gerne öffentlich machen möchten, um welches Heim es geht. ;-) Ich fände es sogar gut, wenn das ginge. Schließlich können andere von solchen Informationen nur profitieren. Aber ich kann es mir wirklich nicht leisten. Und ich denke, Sie auch nicht. Denn auch Sie würden von einem solchen Anwalt sicher eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten.
Kann Ihr Anwalt nicht auf das Sozialamt einwirken, wenn er doch sowieso schon in der Angelegenheit tätig ist? Es darf doch nicht nur eine Kostenfrage sein, ob ein Mensch gut gepflegt und betreut wird!
Viele Grüße
Heike Bohnes
PS.: Ich möchte Sie herzlich in das Elternpflegeforum einladen. Hier tauschen sich Angehörige von Pflegebedürftigen aus und manchmal hilft es, seinen Ärger unter Gleichgesinnten los zu werden. Und oftmals gibt es von den anderen Angehörigen auch wertvolle Tipps.
Hallo Frau Bohnes!Ich möchte ihnen folgenes über das APH XXXXXXX-XXXXX-XXXXX XXXXXX sagen. es interessiert niemanden dort was mit den Bewohnern im allgemeinen passiert!Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet der mich vor Gericht vertritt.Ferner bin ich alleine für meinen Vater verantwortlich ,da meine Eltern seit vielen Jahren geschieden sind.Beschweren bringt nichts!ich wohne in einer kleinen Stadt und dort wird geküngelt wo es nur geht! ich werde mir den Weg zur Pflegekasse bzw. zur Heimaufsicht sparen! denn wie gesagt es lohnt nicht. Einen Heimwechsel kann ich nicht vor nehmen da das Sozialamt das andere Heim nicht bezahlt und ich es auch nicht darf!Ich habe es nicht so gemeint und möchte mich für meine Worte bei Ihnen entschuldigen. mit freundlichen Grüßen Heike Witt
Hallo ihr lieben.Auch ich habe eine Frage.Und zwar ist mein Vater ein Pflegefall.Wir haben bei einem Notar eine Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung gemacht,die erst mal meine Mutter hat und dann meine Schwester.Im Falle eines Falles.Jetzt hat mir der Pfleger (in der Reha ) gesagt,dass wir beim Gericht eine Betreuungspauschale es sind ungefähr um 300 Euro im Jahr.Ich habe da angerufen und mir wurde gesagt,dass wir das Geld nur bekommen hätten,wenn wir eine Vollmacht beim Gericht beantragt hätten.Ich verstehe das nicht.Vielleicht können Sie mir helfen.
Liebe Grüße Christa
Hallo Christa,
die 323 € gibt es nur auf Antrag als Aufwandsentschädigung, wenn eine gesetzliche Betreuung vom Vormundschaftsgericht eingerichtet wurde, die ehrenamtlich geführt wird. Bei Vorsrsorgevollmachten gibt es das Geld tatsächlich nicht. Da kann man nix machen, denn so steht es im Gesetz (BGB).
Gruß Heike
Hi.
Wer weiß, ob man sich als Familienangehöriger, wenn man den eigenen Vater zuhause selbst pflegt (Demenz, Pflege 2) Geld für Miete und Betreuung (zusätzl.) einfach so holen kann. Ich habe das selbst nicht vor, aber in der Verwandtschaft kam so ein Fall vor. Kann man sich einfach mehrere Hundert € vom Bankkonto des Betreuenden holen?
Hallo Norbert,
ich würde mal sagen, dass man das nicht darf. Wenn eine vom Vormundschaftsgericht eingerichtete gesetzliche Betreuung besteht, geht das jedenfalls nicht einfach so.
Auch wenn man eine Vollmacht hat, muss man diese im Sinne des Vollmachtgebers verwenden und darf sich nicht einfach bereichern. Etwas anderes ist es, wenn der Pflegebedürftige das so will.
Hallo, Heike,
könnten Sie mir erklären.Wer bekommt 460€ pro Jahr ? Ich bin Betreuer für meine Mutter , aber ich nur 323€ pro Jahr bekomme. Sie hat Alzheimerkrankheit in beginnende bis mitlere Stufe.
Aber sie hat nur 1 Pflegestufe. bezahlen das Geld statt Pflegeleistungen oder dient das Geld zusätzlich ?
Vielen Dank
Hallo , Heike,
ich habe noch eine kurze Frage das Geld(100€ pro Monat) bekommt Mutter, ich als Betreuer oder Pflegedienst ?
Hallo Vlad,
die 460 € bekam man vor dem 01.07.2008 im Jahr für einen erheblichen Betreuungsaufwand. Jetzt bekommt man die 100 bzw. 200 € im Monat statt der 460 €.
Das zusätzliche Betreuungsgeld (also die 100 oder 200 € / Monat) wird nicht ausgezahlt. Es wird direkt von den Dienstleistern, die die Betreuung erbringen, mit der Pflegekasse abgerechnet. Das können Pflegedienste sein, aber auch spezielle Betreuungsdienste.
Grüße!
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich pflege meine Eltern seit Jahren und mein Vater hat nun den erhöhten Betreuungsbedarf für Demenzkranke bewilligt bekommen. Mein Sohn hilft mir bei der betreuung, z.Bsp. wenn ich Sonntags schwimmen oder saunieren gehe aus. Abders wäre dies für mich nicht möglich. Der MDK und KK sagte mir aber, daß das Geld nicht an meinen Sohn gezahlt werden kann. Es müsse ein Pflegdienst in Anspruch genommen werden. Was ja über Stunden überhaupt nicht geht und mein Vater auch nicht will? Was nun? Danke
Hallo Tina,
so ist die Rechtslage….
Schau auch mal hier.
Viele Grüße
Heike
Hallo Heike,
was heißt denn niedrigschwellige angebote nach §§ 43. So wie Du geantwortet hast und aus den vorherigen texten kann man also “nur” den Pflegedienst abrechnen. Keine Privatpersonen. Korrekt? oder gibt es eine andere Möglichkeit. Muß mein Sohn eine Schulung machen etc.? Sorry, das Ganze ist so schwierig zu verstehen. Gruß, Martina
Hallo Martina,
im Rahmen der „niedrigschwelligen Betreuung“ kümmern sich freiwillige Helferinnen und Helfer stunden- oder tageweise um hilfebedürftige Menschen, dazu gehören auch die Demenzkranken.
Die qualifizierten freiwilligen Helfer leisteten eine Arbeit, die Fachpflegedienste in diesem Umfang nicht erbringen könnten. Ihr Beitrag ist deshalb eine wichtige Ergänzung.
Gruß Heike
Hallo martina,
im Rahmen der „niedrigschwelligen Betreuung“ kümmern sich freiwillige Helferinnen und Helfer stunden- oder tageweise um hilfebedürftige Menschen, dazu gehören auch die Demenzkranken.
Die qualifizierten freiwilligen Helfer leisteten eine Arbeit, die Fachpflegedienste in diesem Umfang nicht erbringen könnten. Ihr Beitrag ist deshalb eine wichtige Ergänzung.
Grüße Heike