Dez 07
Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn es nicht anders geht, springt zwar zunächst das Sozialamt ein, um z. B. die Kosten für einen Heimplatz u decken. Dann versuchen das Amt aber, sich das Geld den Kindern zurückholen. Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann dabei eine Rolle spielen. Unterhaltspflichtig sind die Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Urgroßeltern - nicht aber Geschwister.
Wichtig: Das Sozialamt kann nach dem Sozialhilferecht nur auf die Kinder, aber
nicht uf die Enkel bei Unterhaltszahlungsansprüchen zurückgreifen.
Wechselseitige Pflichten
Die Unterhaltspflicht besteht wechselseitig, das heißt Eltern haften für
ihre Kinder und umgekehrt die Kinder auch für ihre Eltern. Kinder können aber
nur unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sein, wenn sie volljährig sind.
Sind mehrere inder vorhanden, sind prinzipiell alle anteilig unterhaltspflichtig.
Bevor die Unterhaltspflicht eintritt, muss das Vermögen des Elternteils
nahezu verbraucht sein und die Renten sowie Leistungen der
Pflegeversicherung reichen icht aus.
Vorsicht: Das Sozialamt fordert Schenkungen, die der unterhaltsbedürftige Elternteil innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht hat, wegen Verarmung zurück.
Hilfe vom Sozialamt Damit Unterhalt und Pflege in einer Notlage gesichert sind, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein und übernimmt die ungedeckten Kosten. In einem 2. Schritt versucht die Behörde, sich das Geld zurückzuholen. Das Sozialamt darf Sozialhilfe aber nicht mit der Begründung, es bestünden Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten oder Kindern, verweigern.
Einkommen und Vermögen wird berechnet
Wie hoch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind ist, richtet sich nach
dessen Einkommen und Vermögen.Zum unterhaltsrechtlichen Einkommen
zählen grundsätzlich lle Einkünfte. Dazu gehört das Bruttogehalt, Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge, aber auch die Unfallrente.
Von diesem Einkommen werden Steuern und die Sozialversicherungsabgaben
abgezogen. Daneben können weitere Belastungen wie berufsbedingte
Aufwendungen, Schulden und Kredite, die schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht
bestanden, und auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern
abgezogen werden.
Für die eigene Altersvorsorge können bis zu 5 % vom Brutto berechnet werden.
Übrig bleibt das bereinigte Einkommen, das für die Bestimmung des Unterhaltsanspruches
maßgeblich ist.
Es gibt Freibeträge
Grundsätzlich ist auch das Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes zum Unterhalt
der ltern heranzuziehen, z. B. vermietete Eigentumswohnungen, Sparbücher, Aktien,
Wertpapiere oder Schmuck. Die selbstgenutzte Immobilie oder der selbstgenutzte Pkw
wird icht angerechnet. Die zuständigen Sozialbehörden legen die Höhe es
Freibetrages unächst selbst fest. Diese können daher zwischen rund 15.000
und 125.000 € variieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der ZDF-Sendung WISO
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